Impressum
Ferienwohnung Haus Christine Lindner
Christine Lindner
Frühlingstr. 16
83093 Bad Endorf
Email: hoffmpit@freenet.de
Telefon: 08053 1285
Mobil: 0162 2652055
Fax: 08053 7980934
www.chiemgauferienwohnung.de
Datenschutz- Verwendung des Onlinebuchungstools des IRS – Region 18 e.V.
Unsere Onlinepräsenz verwendet zur Ermöglichung der Onlinebuchungen von Unterkunftsleistungen und sonstigen Reiseleistungen, sowie zur Abwicklungen von Anfragen und Prospektbestellungen das Onlinebuchungstool (nachfolgend „OBT“) des IRS - Region 18 e.V., Felden 10, 83233 Bernau am Chiemsee, nachfolgend „IRS18“ abgekürzt. Im Rahmen des OBT verarbeitet der IRS18 die Daten als Verantwortlicher. Die Hinweise und Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung des IRS18 zum OBT, welche Sie jederzeit aus dem OBT heraus aufrufen können oder unter https://www.irs18.de/images/datenschutz/datenschutzerklaerung-irs18.pdf einsehen können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Haus Christine
1. Vertragsabschluss (Beherbergungsvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung bei dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person, die per Internet, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen kann, entsteht ein sogenannter Beherbergungsvertrag. Sobald alle geforderten Angaben erfüllt wurden und dem Gast die Buchungsbestätigung vorliegt, ist der Beherbergungsvertrag rechtens.
Unverbindliche Reservierungen von denen der Gast kostenlos zurücktreten kann sind nicht möglich.
2. Zahlung des Vertragspreises
Der Mietpreis ist bis zur Abreise zu entrichten. Die Zahlung kann vorab per Banküberweisung oder vor Ort in bar erfolgen.
3. Anreise
Die Anreise erfolgt am Anreisetag (solang nichts anderes vereinbart) von 15:00 bis 18:00 Uhr.
4. Preise
Die von uns angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die Nebenkosten, für Wäsche, Heizung, Strom und Endreinigung. Der Kur-und Fremdenverkehrsbeitrag wird separat berechnet und richtet sich nach den Vorgaben der Gemeinde.
5. Schlüssel
Dem/den Mieter/n werden am Anreisetag die Schlüssel vor Ort ausgehändigt.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies sofort dem Vermieter zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechselung des Schließsystems sind vom Mieter zu tragen.
Wir empfehlen für den Fall eines Schlüsselverlustes ( Auswechseln des Schließsystems) zu prüfen ob im Rahmen einer Privathaftpflicht ein derartiger Versicherungsschutz besteht.
6. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Eine kurze Abnahme kann vom Mieter und / oder Vermieter gewünscht werden. Wir bittend die Ferienwohnung dann bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen.
Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.
7. Personen
Die Übergabe des Schlüssels erfolgt zwischen Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person und dem Gast der gebucht hat.
Sollten kurzfristig zusätzliche Gäste hinzukommen, so muss der Vermieter informiert bzw. seine Zustimmung erteilen. Der/die jeweilige/n Aufpreis/e wird/werden zusätzlich angerechnet.
8. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Rücksprache erlaubt, der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern.Das Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet. (Rauchmelder)
9. Pfleglicher Umgang mit der Ferienwohnung
Der/die Mieter verpflichten/verpflichtet sich mit der Ferienwohnung und dem Inventar pfleglich umzugehen, Schäden spätestens bei der Abreise zu melden bzw. zu erstatten.
10. Pflichten des Vermieters
Mit der angenommenen Buchung verpflichtet sich der Vermieter zur Bereitstellung und Übergabe des Mietobjekts. Sollte auf unvorhersehbarer Weise das Mietobjekt Schaden nehmen (Unwetterkatastrophen, Brände, Explosionen, Schäden am Haus, Vandalismus, etc) und die Ferienwohnung für den Mieter nicht nutzbar ist , haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden außerhalb seines Verantwortungsbereiches (Straßenarbeiten, etc).
11. Nichtanreise
Reist der Gast ohne Erklärung einfach nicht an, so ist er verpflichtet den gesamten Mietpreis zu bezahlen. Der Vermieter wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Vermietung für den noch übrigen Zeitraum bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Sollte die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet werden können, so hat die Rechtsprechung für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den
Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt:
Gebuchte Leistung: Quote:
Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 %
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
12. Stornierung
Für den Fall einer Stornierung berechnen wir
bis 45 Tage vor Reisebeginn : 0 % des Reisepreises
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
am Tag der Anreise und
bei Nichtanreise: 90 % des Reisepreises
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).
Sollte der Mieter frühzeitig abreisen ist das dem Vermieter mitzuteilen, gleichwohl ist auch der vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
13. Nutzungsregeln
Die in der Ferienwohnung ausliegende Gäste-Informationsmappe und deren inhaltliche Informationen sind zu beachten. Sie ist der Hausordnung gleich zu setzen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand in Rosenheim.